Meinrad II. Fürst von Hohenzollern schließt mit dem kurfürstlichen Haus Brandenburg den Hohenzollern-Brandenburgischen Erbeinigungsvertrag.
Meinrad II. Fürst von Hohenzollern schließt mit dem kurfürstlichen Haus Brandenburg den Hohenzollern-Brandenburgischen Erbeinigungsvertrag.